Fact Check: “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität”

Wir haben die vier Behauptungen des Artikels von A. Fichter, “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität – Republik“, 28.01.2021 (republik.ch) angeschaut und versucht, sie sinnvoll einzuordnen. Die einzelnen Ergebnisse sind unten jeweils direkt verlinkt.

Der Regler deutet an, wie viel von der Behauptung von A. Fichter inhaltlich nach unserer Analyse übrig geblieben ist. Rot bedeutet “nicht viel” und grün bedeutet “sehr viel”.


Erste Behauptung:

…die Verordnung lässt zu, dass private Anbieter der E-ID in den Besitz von biometrischen Daten der Bürgerinnen gelangen. Das sind unveränderliche Merkmale des menschlichen Körpers wie Fingerabdruck, Iris oder, wie in diesem Fall, das Gesichtsbild.

sowie ein Passbild von ihr an Swiss Sign weitergeleitet. …Für die Verifikation von Lena Fischer werden also biometrische Daten an Swiss Sign … übermittelt.

A. Fichter, “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität – Republik”, 28.01.2021 (republik.ch)

Behauptung analysiert im Beitrag: “Wie die Gegner das Gesichtsbild in der E-ID skandalisieren


Zweite Behauptung:

Die E-ID ermöglicht den privaten Anbietern, enorme Daten­mengen zu speichern: detaillierte Bewegungs­profile, Browser­einstellungen, digitale Kaufverträge. Gespeichert würden diese Informationen beim Unternehmen Swiss Sign, Stand heute, auf Servern bei der Post, wie die Republik heraus­gefunden hat.

Gemäss E-ID-Gesetz darf ein Identitäts­provider Einkaufs- und Log-in-Daten nicht kommerziell verwerten oder nutzen. Doch er kann sie sechs Monate lang speichern – zu welchem Zweck auch immer. 

A. Fichter, “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität – Republik”, 28.01.2021 (republik.ch)

Behauptung analysiert im Beitrag: “Werden Daten missbraucht?”


Dritte Behauptung:

Das Gesetz zwingt Inhabern der E-ID in Missbrauchs­fällen die Beweislast auf. Aus Sicht von IT-Expertinnen wie auch des eidgenössischen Datenschutz­beauftragten ist dies unzumutbar: In Fällen von digitalem Identitäts­klau wird der Inhaber vermutlich automatisch haftbar.

Welche «notwendigen und zumutbaren Massnahmen» eine E-ID-Nutzerin genau treffen müsse, um Missbrauch zu verhindern, sei alles andere als klar, sagt auch IT-Sicherheits­experte Daniel Muster.

A. Fichter, “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität – Republik”, 28.01.2021 (republik.ch)

Behauptung analysiert im Beitrag: “Die Analyse der Republik.ch zur Haftung der Nutzerin


Vierte Behauptung:

Obwohl in der Botschaft die internationale Anerkennung betont wird, ist die Schweizer E-ID nicht kompatibel mit den Richt­linien der EU. Bürgerinnen europäischer Länder werden keine Schweizer E-ID benutzen können, umgekehrt können Schweizer mit ihrer E-ID im Ausland nichts anfangen. Dafür bräuchte es zuerst einen bilateralen Staatsvertrag.

A. Fichter, “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität – Republik”, 28.01.2021 (republik.ch)

Behauptung analysiert im Beitrag: “Die eIDAS und das BGEID

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1 Antwort

  1. Adrienne Fichter sagt:

    Sie haben sich in insgesamt 6 (!) Beiträgen (vor der 4er-Serie gab es noch zwei weitere Fake-Faktenchecks, das hatte ich ganz vergessen) an einer einzigen Recherche abgemüht und konnten weder faktisch und rechtlich NICHTS widerlegen. Ich nehme an, Sie brauchten deswegen so viele Anläufe, weil Sie wenig Fakten und Argumente in der Hand haben.

    Da Sie die Öffentlichkeit gezielt desinformieren und auch mit plumpen Taktiken auf noch auf meine Person schiessen (mangels Argumenten und Fakten), habe ich alle Ihre Text und Anschuldigungen Stück für Stück auseinandergenommen.

    Es war ein Leichtes, weil Sie weder recherchiert und offenbar keine Ahnung von Fakten und Investigation haben, noch meinen Text gelesen haben und mir ABSICHTLICH Dinge unterstellen, die ICH NIRGEND geschrieben habe.

    Hier der Faktencheck Ihres “Faktenchecks”:

    Beitrag I (Biometrischen Daten): Die „schlechten Gefühle“ der IT-Anwälte, oder: der Faktencheck des „Faktenchecks“ Teil I
    https://dnip.ch/2021/02/26/die-schlechten-gefuehle-der-it-anwaelte-oder-der-faktencheck-des-faktenchecks-teil-i/

    Beitrag II (Datennutzung): Wenn „Rasen“ nicht im Gesetz drin steht und „Rasen“ deshalb FALSCH IST, ODER: Faktencheck des „Faktenchecks“ Teil II
    https://dnip.ch/2021/02/26/wenn-rasen-nicht-im-gesetz-drin-steht-und-rasen-deshalb-falsch-ist-oder-faktencheck-des-faktenchecks-teil-ii/

    Beitrag III und IV (Haftung und EU): Wenn IT-Anwälte nicht wissen was eine Smartcard ist, oder: Faktencheck des „Faktenchecks“ Teil III und IV https://dnip.ch/2021/03/02/wenn-it-anwaelte-nicht-wissen-was-eine-smartcard-ist-oder-faktencheck-des-faktenchecks-teil-iii-und-iv/

    Und: Lesen Sie die EU-Verordnung (das haben Sie offensichtlich nicht getan) und reden Sie beim Thema Haftung und Datennutzung doch wirklich mit InfoSec-ExpertInnen, die etwas von der Materie verstehen.

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