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E-ID und biometrische Daten — worum geht es?

Das Gesichtsbild (Art. 5 Abs. 3 BGEID) ist nicht besonders schützenswert. Und trotzdem wird behauptet, um das Gesichtsbild herum bestehe grosse Missbrauchsgefahr. Verliert man da nicht ein wenig den Blick aufs Wesentliche?

E-ID und Datenschutz

Man sollte nicht aus Gründen des Datenschutzes gegen das BGEID sein. Denn der Datenschutz ist mit dem BGEID besser ausgebaut als sogar mit dem ansonsten unbestrittenen DSG.

Wissen: 5 Punkte zum BGEID

Das BGEID sagt in Kürze: Die E-ID wird über IdP’s ins Land getragen. Daten des Bundes sind die Basis, sie bleiben in der Schweiz. Dies wird streng kontrolliert.