E-ID und Datenschutz
Man sollte nicht aus Gründen des Datenschutzes gegen das BGEID sein. Denn der Datenschutz ist mit dem BGEID besser ausgebaut als sogar mit dem ansonsten unbestrittenen DSG.
Man sollte nicht aus Gründen des Datenschutzes gegen das BGEID sein. Denn der Datenschutz ist mit dem BGEID besser ausgebaut als sogar mit dem ansonsten unbestrittenen DSG.
Beitrag (PDF) zum Download. Der Beitrag schildert, warum das Datenschutzkonzept mit dem BGEID gegenüber dem allseits unbestrittenen Datenschutzgesetz (DSG) noch verschärft worden ist.