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Behauptung: “Der IdP wird dich im Internet überwachen”

Die Behauptung, dass der IdP Nutzungsprofile zur Überwachung erstellen und diese kommerzialisieren würde, ist ein blosses Horrorszenario der Gegner, das mit der gesetzgeberischen Realität nichts zu tun hat. Denn zur Überwachung müsste der IdP die Nutzerin tracken. Das darf er nicht. Er müsste ein Nutzungsprofil erstellen. Das darf er nicht. Und er müsste dieses kommerzialisieren. Das darf er nicht. Punkt.

Wie sähe eine staatliche Lösung aus?

Ein NEIN zum BGEID würde die von den Gegnern behaupteten Probleme, die sich um den IdP drehen, nur zu einem Outsourcer verlagern. Damit ist nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die Situation der Nutzerin würde sich bei einer staatlichen E-ID gar verschlechtern.

Wissen: 5 Punkte zum BGEID

Das BGEID sagt in Kürze: Die E-ID wird über IdP’s ins Land getragen. Daten des Bundes sind die Basis, sie bleiben in der Schweiz. Dies wird streng kontrolliert.