Fact Check: “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität”
Dieser Beitrag beleuchtet und bewertet die einzelnen Behauptungen im Artikel von A. Fichter vom 28.01.2021 in der Republik.ch.
Dieser Beitrag beleuchtet und bewertet die einzelnen Behauptungen im Artikel von A. Fichter vom 28.01.2021 in der Republik.ch.
Es gibt das Problem der fehlenden EU-Kompatibilität nicht. Die Behauptung in der Republik, dass keine Anerkennung der E-ID in der EU besteht, ist irreführend. Zudem ist die Behauptung der fehlenden Kompatibilität als falsch einzustufen.
Private Anbieter der E-ID gelangen in den Besitz des Gesichtsbilds, eines biometrischen Personendatums. Skandal?! Kein Skandal. Anders als es ein Beitrag in der Republik suggeriert, wird das Gesichtsbild bloss in wenigen Fällen und mit der Zustimmung der Nutzerin verwendet. Auch ist das Verletzungsrisiko nur moderat. Die Republik betreibt insofern einen skandalösen Meinungsjournalismus.
Dieser Beitrag ist eine Replik auf einen irreführenden und falschen Text in der Republik.ch über den Missbrauch der Daten. Einem solchen Missbrauch steht erstens das BGEID samt strengen Durchsetzungsmechanismen entgegen. Zweitens bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch. Die Vorwürfe in der Republik.ch werden unsachlicherweise in einen verbrecherischen Kontext gehievt.
Die Sorgfaltspflichten der Inhaberin der E-ID wie das sorgfältige Aufbewahren der Zugangsdaten sind nicht besonders streng. Auf jeden Fall erscheinen sie als zumutbar.
Adrienne Fichter, die im Online-Magazin Republik geschrieben hat, ist mit meiner Darstellung der Einordnung von Inhaltsdaten nicht einverstanden. Eine Analyse.