Markiert: Art. 9 BGEID

Behauptung: “Der IdP wird dich im Internet überwachen”

Die Behauptung, dass der IdP Nutzungsprofile zur Überwachung erstellen und diese kommerzialisieren würde, ist ein blosses Horrorszenario der Gegner, das mit der gesetzgeberischen Realität nichts zu tun hat. Denn zur Überwachung müsste der IdP die Nutzerin tracken. Das darf er nicht. Er müsste ein Nutzungsprofil erstellen. Das darf er nicht. Und er müsste dieses kommerzialisieren. Das darf er nicht. Punkt.