E-Gesuche
Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen. |
Bezeichnung
Bewilligungsgesuche
Bereich
E-Government
Beschreibung
- Bewilligungsgesuche einreichen
- Korrespondenz mit Behörden führen
- Anwendungsfälle sind z.B.: Baugesuch, Gesuch um Prämienverbilligungen, etc.
Ziel
- Effizienzsteigerung
- Beschleunigung von Prozessen
- Vermeidung von Papierakten
- Vermeidung von Medienbrüchen (ausdrucken, verschicken, unterschreiben, zurückschicken, prüfen, einscannen etc.)
- Minimierung von Übertragungsfehlern
Funktionsweise
Allgemein
- Die Behörde vergewissert sich darüber, dass diejenige Person, welche die elektronischen Dokumente versendet oder erhalten soll, tatsächlich auch jene ist, die sie vorgibt zu sein.
- Die Aussagen im Gesuch sollen der antragstellenden Person zugeordnet werden können (Belastbarkeit, Missbrauchsschutz).
Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
- Die antragstellende Person muss das Gesuch handschriftlich unterzeichnet oder digital signiert einreichen.
- Das Gesuch muss per Post versandt werden (Gang zum nächsten Briefkasten oder zur Poststelle bei Einschreiben) oder persönlich bei der Behörde vorbeigebracht werden.
- Alternativ kann die antragstellende Person digitale Zustelldienste nutzen, sofern diese von der Behörde bereitgestellt werden (abhängig vom kantonalen Recht).
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
- Die antragstellende Person könnte das Gesuch online der Behörde einmelden (Upload von Dateien oder Online-Gesuch).
- Die antragstellende Person wäre weiterhin frei im Entscheid, die Behörde persönlich aufzusuchen.
Wenn die Behörde dies gestützt auf die E-ID täte, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
- Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (klar nein)
(siehe zu dieser Diskussion den Beitrag hier). - Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein).
Aber:
- Die Ausstellerin würde die Behörde in die Lage versetzen zu prüfen, ob die richtigen Personen ein Dokument einreichen oder erhalten.
Zusammenhang zum Abstimmungsstreit
- Ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten.
- Der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
- “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (dazu hier)
- “die E-ID ist ein Pass”.