E-Gesuche

Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen.

Bezeichnung

Bewilligungsgesuche

Bereich

E-Government

Beschreibung

  • Bewilligungsgesuche einreichen
  • Korrespondenz mit Behörden führen
  • Anwendungsfälle sind z.B.: Baugesuch, Gesuch um Prämienverbilligungen, etc.

Ziel

  • Effizienzsteigerung
  • Beschleunigung von Prozessen
  • Vermeidung von Papierakten
  • Vermeidung von Medienbrüchen (ausdrucken, verschicken, unterschreiben, zurückschicken, prüfen, einscannen etc.)
  • Minimierung von Übertragungsfehlern

Funktionsweise

Allgemein
  • Die Behörde vergewissert sich darüber, dass diejenige Person, welche die elektronischen Dokumente versendet oder erhalten soll, tatsächlich auch jene ist, die sie vorgibt zu sein.
  • Die Aussagen im Gesuch sollen der antragstellenden Person zugeordnet werden können (Belastbarkeit, Missbrauchsschutz).
Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
  • Die antragstellende Person muss das Gesuch handschriftlich unterzeichnet oder digital signiert einreichen.
  • Das Gesuch muss per Post versandt werden (Gang zum nächsten Briefkasten oder zur Poststelle bei Einschreiben) oder persönlich bei der Behörde vorbeigebracht werden.
  • Alternativ kann die antragstellende Person digitale Zustelldienste nutzen, sofern diese von der Behörde bereitgestellt werden (abhängig vom kantonalen Recht).
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
  • Die antragstellende Person könnte das Gesuch online der Behörde einmelden (Upload von Dateien oder Online-Gesuch).
  • Die antragstellende Person wäre weiterhin frei im Entscheid, die Behörde persönlich aufzusuchen.
Wenn die Behörde dies gestützt auf die E-ID täte, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (klar nein)
    (siehe zu dieser Diskussion den Beitrag hier).
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein).
Aber:
  • Die Ausstellerin würde die Behörde in die Lage versetzen zu prüfen, ob die richtigen Personen ein Dokument einreichen oder erhalten.

Zusammenhang zum Abstimmungsstreit

  • Ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten.
  • Der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
    • “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (dazu hier)
    • “die E-ID ist ein Pass”.

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