Jugendschutz
Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen. |
Bezeichnung
Jugendschutzgesetze einhalten
Bereich
- Schutz der Bevölkerung
- Strafrecht
Beschreibung
- Minderjährige Personen erhalten keinen Zugang zu gewissen Online-Angeboten (gewisse Medien, Alkoholverkauf, Wettangebote, Pornographie)
Ziel
- Verhinderung der Gefährdung der Entwicklung von Jugendlichen
- Verhinderung von Beeinträchtigungen von Jugendlichen
- Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen
Funktionsweise
Allgemein
Eine Online-Anbieterin gewährt einer Nutzerin erst dann Zugang zu einem gewissen Angebot, wenn die Nutzerin nachweist, dass sie das erforderliche Alter hat.
Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
- Jugendschutz basiert heute auf Selbstdeklaration
- Eine Nutzerin, die falsche Angaben deklariert, muss kaum je damit rechnen, von der künftigen Nutzung ausgeschlossen zu werden; Online-Anbieterinnen führen in der Regel keine (wirksamen) Prüfungen durch
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
- Online-Anbieterinnen könnten die E-ID einsetzen, um die Altersprüfung vorzunehmen
- Dazu würde das Schutzniveau niedrig genügen
- Sie müssten der Nutzerin wegen Art. 12 Abs. 2 BGEID aber zusätzlich erlauben, den Altersnachweis anderswie zu erbringen (diese Anpassung wurde massgeblich von Seiten der Konsumentschutzorganisationen in den Gesetzgebungesprozess eingebracht); je teurer solche alternativen Altersnachweise sind, desto unwahrscheinlicher ist, dass die E-ID sich in diesen Bereichen durchsetzt (dies jedenfalls dann, wenn Art. 12 Abs. 2 BGEID so zu verstehen ist, dass die Online-Anbieterin erst dann eine Pflicht zur Umsetzung solcher – mutmasslich teurer – Massnahmen hat, wenn sie auch die E-ID einsetzt)
Wenn die Behörde dies gestützt auf die E-ID täte, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
- würde die Ausstellerin sehen können, ob die Nutzerin Wettangebote, pornographische Medien oder Alkohol konsumiert? (nein, siehe die Beiträge hier und hier und hier)
- würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (klar nein)
- würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein)
Aber:
- die Ausstellerin würde die die Anbieterin in die Lage zu versetzen zu prüfen, ob die Person, welche ein Angebot in Anspruch nimmt, das erforderliche Alter hat.
- Diese Rolle dient dem Nachweis der Nutzungsvoraussetzungen eines Online-Angebotes bzw. von Angeboten, die über das Online-Angebot bestellt werden können
Zusammenhang zum Abstimmungsstreit
- ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten
- der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
– “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (dazu hier)
– “die E-ID ist ein Pass”