Jugendschutz

Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen.

Bezeichnung

Jugendschutzgesetze einhalten

Bereich

  • Schutz der Bevölkerung
  • Strafrecht

Beschreibung

  • Minderjährige Personen erhalten keinen Zugang zu gewissen Online-Angeboten (gewisse Medien, Alkoholverkauf, Wettangebote, Pornographie)

Ziel

  • Verhinderung der Gefährdung der Entwicklung von Jugendlichen
  • Verhinderung von Beeinträchtigungen von Jugendlichen
  • Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen

Funktionsweise

Allgemein

Eine Online-Anbieterin gewährt einer Nutzerin erst dann Zugang zu einem gewissen Angebot, wenn die Nutzerin nachweist, dass sie das erforderliche Alter hat.

Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
  • Jugendschutz basiert heute auf Selbstdeklaration
  • Eine Nutzerin, die falsche Angaben deklariert, muss kaum je damit rechnen, von der künftigen Nutzung ausgeschlossen zu werden; Online-Anbieterinnen führen in der Regel keine (wirksamen) Prüfungen durch
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
  • Online-Anbieterinnen könnten die E-ID einsetzen, um die Altersprüfung vorzunehmen
  • Dazu würde das Schutzniveau niedrig genügen
  • Sie müssten der Nutzerin wegen Art. 12 Abs. 2 BGEID aber zusätzlich erlauben, den Altersnachweis anderswie zu erbringen (diese Anpassung wurde massgeblich von Seiten der Konsumentschutzorganisationen in den Gesetzgebungesprozess eingebracht); je teurer solche alternativen Altersnachweise sind, desto unwahrscheinlicher ist, dass die E-ID sich in diesen Bereichen durchsetzt (dies jedenfalls dann, wenn Art. 12 Abs. 2 BGEID so zu verstehen ist, dass die Online-Anbieterin erst dann eine Pflicht zur Umsetzung solcher – mutmasslich teurer – Massnahmen hat, wenn sie auch die E-ID einsetzt)
Wenn die Behörde dies gestützt auf die E-ID täte, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
  • würde die Ausstellerin sehen können, ob die Nutzerin Wettangebote, pornographische Medien oder Alkohol konsumiert? (nein, siehe die Beiträge hier und hier und hier)
  • würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (klar nein)
  • würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein)
Aber:
  • die Ausstellerin würde die die Anbieterin in die Lage zu versetzen zu prüfen, ob die Person, welche ein Angebot in Anspruch nimmt, das erforderliche Alter hat.
  • Diese Rolle dient dem Nachweis der Nutzungsvoraussetzungen eines Online-Angebotes bzw. von Angeboten, die über das Online-Angebot bestellt werden können

Zusammenhang zum Abstimmungsstreit

  • ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten
  • der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
    – “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (dazu hier)
    – “die E-ID ist ein Pass”

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