Zur Haftung der E-ID-Nutzerin (Art. 32 Abs. 1 BGEID)
Die Haftung der Inhaberin der E-ID richtet sich nach dem Obligationenrecht. Welche sind die Folgen der Verletzung von Sorgfaltspflichten der Nutzerin? Wer haftet wofür? Und besteht tatsächlich eine Beweislastumkehr?