Staat v. Private: Eine wenig zielführende Diskussion
Dieser Beitrag reflektiert das Staat v. Privat und wie die von Kaspar Etter aufgeworfene Diskussion zur “Monetarisierung” damit zusammenhängt.
Dieser Beitrag reflektiert das Staat v. Privat und wie die von Kaspar Etter aufgeworfene Diskussion zur “Monetarisierung” damit zusammenhängt.
Dieser Beitrag soll klären, welcher Vorgang gemeint sein soll, wenn man von Login spricht.
In diesem Gastbeitrag erläutert Kaspar Etter seine Kritik am BGEID. Christian Laux wird in separaten Beiträgen replizieren. Mit diesem Austausch wollen die Autoren zu einer konstruktiven Debatte über die E-ID beitragen.
Der IdP kann mit den Daten der Nutzerin nicht machen, was er will. Vielmehr wird er von einem strengen und umfassenden Konzept zum Schutz der Daten eingeschränkt, das sich aus dem BGEID und dem unbestrittenen DSG ergibt.
Wer als Identity Provider (IdP) E-IDs ausstellt und Daten missbraucht, wird kontrolliert und sanktioniert. Man darf nicht den Fehler machen und nur auf das BGEID schauen. Können IDP machen was sie wollen? Nein. Ist die Aufsicht zahnlos? Nein.
Dieser Beitrag schildert, wo die Daten für die E-ID herkommen, welche Abläufe rund um Daten von Statten gehen, wer welche Maschinensicht auf Daten hat und wer Klartextsicht auf Daten erhält.
Die Haftung der Inhaberin der E-ID richtet sich nach dem Obligationenrecht. Welche sind die Folgen der Verletzung von Sorgfaltspflichten der Nutzerin? Wer haftet wofür? Und besteht tatsächlich eine Beweislastumkehr?
Die Sorgfaltspflichten der Inhaberin der E-ID wie das sorgfältige Aufbewahren der Zugangsdaten sind nicht besonders streng. Auf jeden Fall erscheinen sie als zumutbar.
Man sollte nicht aus Gründen des Datenschutzes gegen das BGEID sein. Denn der Datenschutz ist mit dem BGEID besser ausgebaut als sogar mit dem ansonsten unbestrittenen DSG.
Beitrag (PDF) zum Download. Der Beitrag schildert, warum das Datenschutzkonzept mit dem BGEID gegenüber dem allseits unbestrittenen Datenschutzgesetz (DSG) noch verschärft worden ist.