Kategorie: Grundlagen

Wie sind die Daten beim IdP geschützt?

Der IdP kann mit den Daten der Nutzerin nicht machen, was er will. Vielmehr wird er von einem strengen und umfassenden Konzept zum Schutz der Daten eingeschränkt, das sich aus dem BGEID und dem unbestrittenen DSG ergibt.

E-ID und Sanktionsmöglichkeiten

Wer als Identity Provider (IdP) E-IDs ausstellt und Daten missbraucht, wird kontrolliert und sanktioniert. Man darf nicht den Fehler machen und nur auf das BGEID schauen. Können IDP machen was sie wollen? Nein. Ist die Aufsicht zahnlos? Nein.

Welche Daten fallen an?

Dieser Beitrag schildert, wo die Daten für die E-ID herkommen, welche Abläufe rund um Daten von Statten gehen, wer welche Maschinensicht auf Daten hat und wer Klartextsicht auf Daten erhält.

E-ID und Datenschutz

Man sollte nicht aus Gründen des Datenschutzes gegen das BGEID sein. Denn der Datenschutz ist mit dem BGEID besser ausgebaut als sogar mit dem ansonsten unbestrittenen DSG.