Handy Abonnement

Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen.

Bezeichnung

Handy Abonnement

Bereich

Telekommunikation

Beschreibung

Handy Abonnement online abschliessen

Ziel

  • Terrorismusbekämpfung
  • Effizienzsteigerung
  • Beschleunigung von Prozessen
  • Vermeidung von Papierakten
  • Vermeidung von Medienbrüchen (ausdrucken, verschicken, unterschreiben, zurückschicken, prüfen, einscannen etc.)
  • Minimierung von Übertragungsfehlern

Funktionsweise

Allgemein
  • Die Anbieterin stellt sicher, dass diejenige Person, welche ein Handy Abonnement abschliessen möchte, tatsächlich auch jene ist, die sie vorgibt zu sein. Sie kann so ihren gesetzlichen Pflichten zur Identifikation ihrer Kunden gemäss Art. 19 – 22 der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) besser nachkommen. Art. 19 Abs. 1 VÜPF fordert:
Die FDA [Anbieterinnen von Fernmeldediensten], die Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste mit weitergehenden Auskunftspflichten gemäss Artikel 22, die Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste mit weitergehenden Überwachungspflichten gemäss Artikel 52 und die Wiederverkäuferinnen gemäss Artikel 2 Buchstabe f BÜPF haben sicherzustellen, dass die Teilnehmenden mit geeigneten Mitteln identifiziert werden.
Bei Mobilfunkdiensten müssen die FDA […] bei der Abgabe des Zugangsmittels oder bei der erstmaligen Aktivierung des Dienstes die Identität des Teilnehmenden anhand eines Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines Ausländerausweises […] überprüfen. Es ist eine gut lesbare Ausweiskopie aufzubewahren.
  • Die Anbieterin kann anhand der E-ID den Namen und die rechtliche Existenz der Gesuchstellerin zweifelsfrei feststellen und so der Gesuchstellerin die Verschleierung ihrer wahren Identität erheblich erschweren (z.B. im Rahmen der Terrorismusbekämpfung).
Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
  • Möchte der Kunde ein Handy Abonnement abschliessen, muss er den Telekomanbieter persönlich aufsuchen und sich mit seiner Identitätskarte oder Pass ausweisen.
  • Einige Anbieter wie etwa Sunrise und Yallo bieten ihren Neukunden bereits heute schon an, das Abonnement online abzuschliessen. Sie verlangen eine Kopie des Ausweises sowie ein Video des Gesichts des Kunden, welche sie anschliessend miteinander abgleichen. Damit soll es gemäss diesen Anbieterinnen möglich sein, den Kunden im Video mit der Person auf dem Ausweis zu identifizieren und der gesetzlichen Pflicht des VÜPF nachzukommen. Ein Video ist, anders als eine fälschungsanfälligere Fotografie, zur Überprüfung der Identität wohl bereits ausreichend. Der Ablauf ist etwas schwerfälliger als der Einsatz z.B. eines blossen Login-Verfahrens.
  • Im Vergleich zur Benutzung der E-ID ist dieses Prozedere infolge des Herstellens der Ausweiskopie und des Videos allerdings aufwendiger und weniger kundenfreundlich. Zudem ist die Verwendung der E-ID in Anbetracht moderner Videobearbeitungstools sicherer als ein Video.
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
  • Beim Abschluss des Handy Abonnements muss man nicht mehr persönlich beim Anbieter vorbeigehen, wenn man die E-ID einsetzt.
  • Man könnte aber natürlich weiterhin auch persönlich vorbeigehen, wenn man die E-ID nicht einsetzen will. Ein Telekom-Anbieter dürfte die E-ID nicht als ausschliesslichen Kanal zum Abschluss eines Handy Abonnements vorsehen (Art. 12 Abs. 2 BGEID), wobei hier davon ausgegangen wird, dass der Abschluss des Handy Abonnements bloss das Sicherheitsniveau “niedrig” voraussetzt.
  • Der Abschluss eines Handy Abonnements durch bereits bestehende Online-Angebote könnte durch den Einsatz der E-ID kundenfreundlicher werden.
  • Zudem könnten auch noch zusätzliche Anbieter einen online Abschluss anbieten.
Wenn die Behörde dies gestützt auf die E-ID täte, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (klar nein)
    (siehe zu dieser Diskussion den Beitrag hier).
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein).
Aber:
  • Die Ausstellerin würde die Anbieterin in die Lage zu versetzen zu prüfen, ob die Person, welche ein Angebot in Anspruch nimmt, das erforderliche Alter hat.
  • Diese Rolle dient dem Nachweis der Nutzungsvoraussetzungen (siehe hier).
  • Anbieterinnen wie die Swisscom haben auch schon bisher Personen vor der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung identifiziert. Dies ist eine gesetzliche Pflicht.

Zusammenhang zum Abstimmungsstreit

  • Ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten.
  • Der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
    – “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (dazu hier)
    – “die E-ID ist ein Pass”.

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