E-Steuererklärung

Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen.

Bezeichnung

E-Steuererklärung

Bereich

E-Government

Beschreibung

Die Amtsstelle überprüft die Identität von Personen, die über eine Plattform auf elektronischem Weg ihre Steuererklärung einreichen möchten.

Ziel

  • Einmelden von Angaben in eine Haushaltsrechnung eines Gemeinwesens
  • Sichern der Steuergenauigkeit
  • Ermöglichen der Besteuerung
  • Schutz der finanziellen Grundlagen des Gemeinwesens
  • Ermöglichen der Steuergerechtigkeit und Schutz vor Missbräuchen
  • Sichern der Strafverfolgung im Falle von Steuerdelikten
  • Sichern des Datenschutzes
  • Vollständig medienbruchfreie elektronische Einreichung der Steuererklärung

Funktionsweise

Allgemein
  • Die Behörde vergewissert sich darüber, dass diejenige Person, welche eine Steuererklärung einmeldet, tatsächlich auch jene ist, die von der Meldung oder Abfrage betroffen ist oder sein sollte.
  • Es soll dokumentiert werden können, wer die Meldung vorgenommen hat (Nachvollziehbarkeit, Rechenschaftslegung).
  • Die Aussagen der Steuererklärung sollen der steuerpflichtigen Person zugeordnet werden können (Belastbarkeit, Missbrauchsschutz).
Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
  • Die besteuerte Person muss die Steuererklärung handschriftlich unterzeichnet einreichen.
  • Die elektronische Steuererklärung muss per Post versandt werden (Gang zum nächsten Briefkasten oder zur Poststelle bei Einschreiben) oder persönlich beim Steueramt vorbeigebracht werden.
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
  • Die besteuerte Person könnte die Steuererklärung online der Behörde einmelden (Upload von Dateien oder Online-Steuererklärung).
  • Die besteuerte Person wäre weiterhin frei im Entscheid, die Behörde persönlich aufzusuchen.
Wenn die Behörde die Prüfung gestützt auf die E-ID vornähme, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (siehe zu dieser Diskussion den Beitrag hier) (nein).
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein).
Aber:
  • Der Authentisierungsvorgang dient doch dazu zu verhindern, dass jemand Fehler in der Besteuerung auslösen kann.
  • Die Ausstellerin würde die Behörde in die Lage zu versetzen zu prüfen, ob die Steuergerechtigkeit gewahrt bleibt.
  • Die Ausstellerin würde damit ganz grundsätzlich einen Beitrag zur Gerechtigkeit leisten.

Zusammenhang zum Abstimmungsstreit

  • Ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten.
  • Der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
    • “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (dazu hier)
    • “die E-ID ist ein Pass”.

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