Markiert: Faktencheck

Die Analyse der Republik.ch zur Haftung der Nutzerin

Dieser Beitrag geht auf die falsche und irreführende Darstellung der Republik.ch zur Haftungsregel in Art. 32 Abs. 1 BGEID ein. Die Sorgfaltspflichten der E-ID Nutzerin sind denn auch klar in der Botschaft zum BGEID formuliert und entsprechen den üblichem Sorgfaltsmassnahmen im Umgang mit Logins. Auch wird die E-ID Nutzerin bei einem digitalen Identitätsklau nicht “vermutlich automatisch haftbar”.

Werden Daten missbraucht? (Replik auf Republik.ch)

Dieser Beitrag ist eine Replik auf einen irreführenden und falschen Text in der Republik.ch über den Missbrauch der Daten. Einem solchen Missbrauch steht erstens das BGEID samt strengen Durchsetzungsmechanismen entgegen. Zweitens bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch. Die Vorwürfe in der Republik.ch werden unsachlicherweise in einen verbrecherischen Kontext gehievt.

Was bedeutet “Kenntnis”?

Was bedeutet eigentlich “Kenntnis” der Daten im E-ID-Kontext? Dass die Daten auf einem System gehalten werden (Maschinensicht) führt nicht automatisch dazu, dass ein Mensch sie auch liest (Personensicht). Das Lesen ist lediglich ein Risiko, das im Rahmen der üblichen Risikobewertung beurteilt werden muss.