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Werden Daten missbraucht? (Replik auf Republik.ch)

Dieser Beitrag ist eine Replik auf einen irreführenden und falschen Text in der Republik.ch über den Missbrauch der Daten. Einem solchen Missbrauch steht erstens das BGEID samt strengen Durchsetzungsmechanismen entgegen. Zweitens bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch. Die Vorwürfe in der Republik.ch werden unsachlicherweise in einen verbrecherischen Kontext gehievt.

Wie sähe eine staatliche Lösung aus?

Ein NEIN zum BGEID würde die von den Gegnern behaupteten Probleme, die sich um den IdP drehen, nur zu einem Outsourcer verlagern. Damit ist nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die Situation der Nutzerin würde sich bei einer staatlichen E-ID gar verschlechtern.

Wie sind die Daten beim IdP geschützt?

Der IdP kann mit den Daten der Nutzerin nicht machen, was er will. Vielmehr wird er von einem strengen und umfassenden Konzept zum Schutz der Daten eingeschränkt, das sich aus dem BGEID und dem unbestrittenen DSG ergibt.

E-ID und biometrische Daten — worum geht es?

Das Gesichtsbild (Art. 5 Abs. 3 BGEID) ist nicht besonders schützenswert. Und trotzdem wird behauptet, um das Gesichtsbild herum bestehe grosse Missbrauchsgefahr. Verliert man da nicht ein wenig den Blick aufs Wesentliche?

E-ID und Datenschutz

Man sollte nicht aus Gründen des Datenschutzes gegen das BGEID sein. Denn der Datenschutz ist mit dem BGEID besser ausgebaut als sogar mit dem ansonsten unbestrittenen DSG.