E-Umzug

Dies ist ein Beitrag für die Rubrik Use Cases. Die Beschreibung der Use Cases folgt jeweils derselben, standardisierten Struktur. Dies soll der Vergleichbarkeit dienen.

Bezeichnung

E-Umzug

Bereich

E-Government

Beschreibung

  • Sich am bisherigen Wohnort abmelden
  • Sich am neuen Wohnort anmelden

Ziel

  • Einmelden von Angaben in ein Register
  • Sichern der Registergenauigkeit
  • Ermöglichen der Besteuerung
  • Schutz der finanziellen Grundlagen des Gemeinwesens
  • Ermöglichen der Steuergerechtigkeit und Schutz vor Missbräuchen

Funktionsweise

Allgemein
  • Die Behörde vergewissert sich darüber, dass diejenige Person, welche einen Umzug meldet, tatsächlich auch jene ist, die von der Meldung betroffen ist oder sein sollte.
  • Missbrauchsschutz: Es soll dokumentiert werden können, wer die Meldung vorgenommen hat (Nachvollziehbarkeit, Rechenschaftslegung). Dies erlaubt der Behörde, sich gegen missbräuchliche Meldungen zu schützen.
Wie ist die Situation heute, d.h. ohne E-ID?
  • Die umzugswillige bzw. umziehende Person muss bei zwei Behörden vorsprechen und melden, dass sie umgezogen ist.
  • Es ist denkbar, dass dies heute noch ohne besonderen Identitätsnachweis möglich ist, wobei die konkreten Umstände relevant sind (wenn die Amtsstelle Zweifel hat, fragt sie normalerweise nach besonderen Anhaltspunkten).
Wie wäre es, wenn das BGEID in Kraft tritt?
  • Die umzugswillige Person könnte Meldungen online eingeben, ohne bei der Amtsstelle vorzusprechen.
  • Die umzugswillige Person wäre weiterhin frei im Entscheid, die Amtsstelle persönlich aufzusuchen.
Wenn die Behörde die Prüfung gestützt auf die E-ID vornähme, welche Rolle würde dann die Ausstellerin der E-ID einnehmen?
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, ob ich ich bin? (siehe hierzu den Beitrag hier) (nein; aber die Identifikation dient doch dem Missbrauchsschutz).
  • Würde die Ausstellerin entscheiden darüber, wer einen Pass erhält? (klar nein).
Aber:
  • Die Ausstellerin würde die Behörde in die Lage versetzen zu prüfen, ob die Registerwahrheit gewahrt bleibt.
  • Die Ausstellerin würde ganz grundsätzlich einen Beitrag zum Missbrauchsschutz leisten.

Zusammenhang zum Abstimmungsstreit

  • Ob die E-ID vom Staat selber oder nur unter Aufsicht des Staats ausgegeben werden soll, lässt sich aufgrund des Use Case nicht beantworten.
  • Der Use Case dient aber dem Nachweis dazu, dass die folgenden Behauptungen der Gegner des BGEID nicht fundiert, sondern falsch sind:
    • “das BGEID erlaubt Privaten zu entscheiden, dass ich ich bin” (siehe hier)
    • “die E-ID ist ein Pass”.

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