“Identität” — was ist das?
Was hat die E-ID mit Identität zu tun? Und was bedeutet “Identität”? Ich möchte mit diesem Kurzvideo zur Diskussion stellen, was “Identität” im Kontext der E-ID heisst:
(Video: Auszug aus Präsentationsslides zum Virtual Public Hearing zur E-ID vom 03.02.2021, Link)
Ich habe diese Slides schon mündlich erläutert, aber nur kurz. Da es dazu viel anzumerken gibt, hier dieser Beitrag.
Schon der erste Satz des BGEID zeigt, wie schwierig es ist, die richtigen Worte zu finden, wenn man über das BGEID spricht:
Dieses Gesetz regelt: (a) Inhalt, Ausstellung, Verwendung, Sperrung und Widerruf von nach diesem Gesetz anerkannten elektronischen Einheiten, die zur Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden (E-ID)
Art. 1 Abs. 1 lit. a BGEID, unter dem Randtitel “Gegenstand und Zweck”
Das Gesetz regelt die E-ID, wie die Klammerbemerkung am Ende des Einleitungssatzes zeigt.
Das BGEID meint mit E-ID “elektronische Einheiten”. Aha. Dies ist ein wenig greifbarer Begriff. Die Begriffswelt der “elektronischen Einheiten” hängt damit zusammen, dass die für die E-ID vorausgesetzten Abläufe mit dem Konzept einer Public Key Infrastructure (PKI) zusammenhängen. Darauf hat inside-IT in einem Beitrag vom 05.02.2021 hingewiesen.
“Identität” wäre griffiger. Und darum hat sich Elektronische Identität auch durchgesetzt.
Identität in verschiedenen Kontexten
Man benutzt den Begriff der Identität in verschiedenen Kontexten. Es ist wichtig, dies zu erkennen. Was in der Diskussion oft geschieht: Dass jemand die E-ID aus einem Kontext heraus begründet oder bekämpft, die mit dem BGEID nichts zu tun hat. Es lohnt sich also einige Beispiele zu zeigen, in denen man “Identität” als Begriff verwendet.
Wo immer der Begriff “Identität” gebraucht wird, er hängt in irgendeiner Weise damit zusammen, ob etwas oder jemand – eine Entität, eben – von etwas oder jemand anderem unterschieden werden kann oder nicht. Das trifft zu sowohl für den Bereich der Mathematik wie auch für andere Bereiche.
Die Mathematik benutzt Identität, um zu beschreiben, ob “das links” vom Gleichheitszeichen dasselbe ist wie “das rechts” davon.
Beispiel: (a + b)2 = a2 + 2ab + b2 |
Gewisse Programmiersprachen benutzen “Identität” ebenfalls. Bei objektorientierten Programmiersprachen will man mit dem Begriff eine Entität während der Ausführung des Programms bzw. für einen vorübergehenden Zeitraum während der Ausführung des Programms eindeutig definieren. Dies ermöglicht eindeutige Querbezüge. Man beschreibt z.B. eine Variable so genau, wie man dies für die Zwecke des Programms braucht. Dann kann man daran anknüpfend Befehle an den Computer definieren: “Verwende jene Variable, und nicht diese”.
Wenn man die Identität einer Kultur oder Gesellschaft erkennen will, differenziert man weiter. Es geht bei der Kulturdiskussion um die Frage, wer sich am interkulturellen Diskurs beteiligt. Man schaut auf einzelne Personen (personale Identität), auf die Gruppen, in denen sich einzelne wiederfinden (Gruppenidentität) und zuletzt auf Gesellschaftliches (kulturelle Identität). Diese Diskussion kommt z.B. auf, wenn es um die Frage geht, ob etwa die Schweiz eine zu hohe Zuwanderung zu beklagen hat.
In der Psychologie spricht man von Identität, wenn man das Wesen des Menschen diskutieren will. Identität meint dann dasselbe wie das Englische “Self” und zielt darauf, die Einmaligkeit und den Wiedererkennungswert eines jeden Einzelnen zu beschrieben. Es geht um Themen der Persönlichkeitsbildung und -findung, der erstmaligen Abnabelung von den Eltern, etc.
Die Soziologie meint mit Identität das, was die einzelne Person ausmacht. Insofern besteht eine Ähnlichkeit mit dem psychologischen Konzept der Identität. Ich habe mir notiert, dass man dies am besten so zusammenfasst, dass es der Soziologie um das Denken und Handeln eines Menschen gehe. Handeln meint in diesem Zusammenhang z.B., dass die Identität bestimmt werden könnte dadurch, welchen Gruppen man sich zugehörig erklärt.
Das Recht hat auch eine Vielzahl von Anwendungsfällen, wo jemand wissen will, wie sich eine Person von einer anderen abgrenzt. Die Fragestellungen sind jedoch je nach Kontext immer wieder andere. So werden andere Aspekte abgefragt, wenn es um die Frage geht, ob jemand in die Schweiz einreisen darf, ob die betreffende Person sich niederlassen darf, ob sie bei Bedarf Unterstützung erhält und wenn ja: welche, und von wem. Und manchmal geht es nur um die Frage vor dem Bratwurstgrill des Jahrmarktstands: “Hast du einen Bon, der mir zeigt, dass du die Bratwurst, die du bei mir am Grill abholen willst, vorhin an der Kasse bei der Kollegin schon bezahlt hast?” Manchmal geht es nur um Legitimation für einen bestimmten Zweck, und manchmal sogar nur um eine Vorfrage dafür.
Was ist denn relevant?
Was ergibt sich daraus? Vieles heisst “Identität”, aber für die Abstimmung über das BGEID ist das Meiste davon nicht relevant.
Die Psychologie, die Soziologie und die Kulturdiskussion – alle müssen sie ein ziemlich umfassendes Verständnis anlegen, um zu erkennen, was Identität bedeutet.
Demgegenüber kann das Recht auf eine Teilmenge der Attribute abstellen, die für die umfassende Diskussion erforderlich wäre (darauf möchte ich mit dem einleitend gezeigten Video hinaus). Und wie gesagt ist weiter zu differenzieren:
Wenn es um die Frage geht, welche Überlegungen und Attribute für den Staat relevant sind, zum Beispiel um zu beantworten “wer gehört zum Staatsvolk?”, dann ist schnell klar, dass es dort nur um eine Teilmenge der umfassenden Diskussion geht, wie sie z.B. in der Psychologie oder Soziologie geführt wird (siehe dazu die Visualisierung im einleitenden Video): Es geht um die Nachweisbarkeit von Abstammung (Nachweis durch Biologie), Aufenthaltsdauer (Nachweis von Ereignissen) oder um Verdienste (Ehrenbürgerin).
Und was ist im Behördenverkehr relevant? Wenn es z.B. darum geht, ob ich Einsicht in den mich betreffenden Auszug aus dem Betreibungsregister oder jenen eines Dritten nehmen darf, dann muss ich je nachdem Unterschiedliches nachweisen: Entweder mache ich ein Interesse am Auszug glaubhaft (und dokumentiere, wer ich bin, um die Transaktion nachvollziehbar zu machen) oder ich zeige, dass der beantragte Auszug mich selber betrifft. Und wenn mir weder dies noch jenes gelingt, erhalte ich keine Einsicht (Rechtsfolge). Und sonst passiert nichts. Die Frage, wer ich bin, ist somit die vorhin erwähnte Vorfrage. Sie stellt die Weichen, um zu verstehen, welche Rechtsregel zur Anwendung kommt (Regel #1: Einsicht nur mit Interessensnachweis oder Regel #2: Einsicht ohne Interessensnachweis).
Im Geschäftsverkehr ist oft viel weniger Weitgehendes relevant (Login in einen Online-Shop ermöglicht mir, dass ich verschiedene Angaben zu meiner Person nicht nochmals befüllen muss). Entsprechend genügt es, eine zuvor definierte Kombination von E-Mail und Passwort zu wiederholen oder im richtigen Moment auf ein E-Mail-Konto zugreifen zu können (Password Recovery). Manchmal geht es im Geschäftsverkehr um ziemlich viel (Bankkonto, Kreditkartenzahlungen, etc.), dann sind die Prüfmechanismen strenger.
Sagt da wirklich jemand, dass ich ich bin?
Ich benutze im Behördenverkehr und im Geschäftsverkehr in jedem Fall verschiedene Faktoren, um die geforderten Nachweise zu erbringen. Dass die eine oder andere Transaktion für mein eigenes Ich und meine Wesenswerdung relevant wäre, würde wohl aber niemand behaupten. Und dass derjenige, der mir hilft, solche Nachweise zu erbringen – ein Drittdienst, der mich beim Authentisierungsvorgang für das Login unterstützt -, mein eigenes Ich mitprägen würden, kann man nicht ernsthaft behaupten.
Sagt da irgendjemand, dass ich ich bin? |
Ich stelle die Frage, weil die Gegner des BGEID sie so formuliert haben. Wenn ich die E-ID einsetze, erbringe ich ja immer einen Nachweis, dass ich für eine bestimmte Transaktion (Zahlung von einem Bankkonto auslösen, Betreibungsregisterauskunft einholen, beim Möbelhaus die bestellte Ware abholen) die geforderten Eigenschaften mitbringe (siehe vorn zur “Vorfrage”).
Es geht bei den Transaktionen, die man mit der E-ID unterstützen kann, um den Nachweis von Interesse an einer Transaktion.
Es geht um den Nachweis von Nähe zu einer Transaktion.
Heisst dies, dass ich ich bin? Wenn die Formel im Sinne von “Interessennachweis” verstanden wird, von mir aus … Wenn man die Formel benutzen will, um zu skandalisieren, dann nein.
Warum erwähne ich hier, dass man nicht skandalisieren sollte?
Ich erwähne dies, weil die Formel (“dass ich ich bin“) zur Skandalisierung eingesetzt wird. Sie soll suggerieren, dass mit dem BGEID der Ausverkauf meiner Individualität (meines “Self”) auf dem Spiel steht. Dass man sein Ich nicht potentiell missbräuchlich handelnden Privaten preisgeben solle.
Diese Skandalisierung ist haltlos.
Schauen wir uns die Fakten an:
- bei der E-ID geht es um ein Login (siehe hier).
- der psychologische, der soziologische oder der kulturelle Identitätsbegriff — sie sind alle für die Diskussion um die E-ID nicht relevant
- auch mit der Frage, wer zum Staatsvolk gehört, hat die E-ID nichts zu tun (auch das wurde aber schon behauptet)
Fazit
Man sollte die E-ID wegen des Begriffs der Identität nicht skandalisieren. Man sollte ohnehin mehr auf die Fakten achten als auf blosse Begriffe. Das könnte die Diskussion allenfalls etwas entkrampfen.