Markiert: E-ID ist kein Pass

Justitia 4.0

Ohne die E-ID wird das Projekt Justitia 4.0 nicht erfolgreich sein. Denn die Identifizierung der Teilnehmenden und die Authentisierung bei der Nutzung der Zustellplattform sind zentrale Aspekte der Justitia 4.0.

E-Gesuche

Durch die E-ID kann die antragstellende Person das Gesuch online der Behörde einmelden. Damit werden besonders Baubehörden darin unterstützt, Baugesuche online entgegen zu nehmen.

E-Umzug

Die E-ID ermöglicht der umzugswilligen Person, Meldungen online einzugeben, ohne bei der Amtsstelle vorsprechen zu müssen. Insofern ermöglicht der E-Umzug die Zuordnung zur betroffenen Person und schützt vor Missbrauch.

E-Steuererklärung

Die E-ID erlaubt es der besteuerten Person, ihre Steuererklärung online der Behörde einzumelden. Daneben können besonders die Steuergenauigkeit und Strafverfolgung gesichert sowie die Steuergerechtigkeit und der Schutz vor Missbräuchen ermöglicht werden.

E-Registerauszüge

Infolge der E-ID kann sich die Behörde darüber vergewissern, dass diejenige Person, welche die Zustimmung erteilen sollte, tatsächlich auch die zustimmende Person ist. Die E-ID dient insofern dem Datenschutz, da die Daten nur jenen herausgegeben werden, die von ihnen betroffen sind.