Fact Check: “Die Probleme mit der Schweizer E-Identität”
Dieser Beitrag beleuchtet und bewertet die einzelnen Behauptungen im Artikel von A. Fichter vom 28.01.2021 in der Republik.ch.
Dieser Beitrag beleuchtet und bewertet die einzelnen Behauptungen im Artikel von A. Fichter vom 28.01.2021 in der Republik.ch.
Es gibt das Problem der fehlenden EU-Kompatibilität nicht. Die Behauptung in der Republik, dass keine Anerkennung der E-ID in der EU besteht, ist irreführend. Zudem ist die Behauptung der fehlenden Kompatibilität als falsch einzustufen.
Private Anbieter der E-ID gelangen in den Besitz des Gesichtsbilds, eines biometrischen Personendatums. Skandal?! Kein Skandal. Anders als es ein Beitrag in der Republik suggeriert, wird das Gesichtsbild bloss in wenigen Fällen und mit der Zustimmung der Nutzerin verwendet. Auch ist das Verletzungsrisiko nur moderat. Die Republik betreibt insofern einen skandalösen Meinungsjournalismus.
Dieser Beitrag geht auf die falsche und irreführende Darstellung der Republik.ch zur Haftungsregel in Art. 32 Abs. 1 BGEID ein. Die Sorgfaltspflichten der E-ID Nutzerin sind denn auch klar in der Botschaft zum BGEID formuliert und entsprechen den üblichem Sorgfaltsmassnahmen im Umgang mit Logins. Auch wird die E-ID Nutzerin bei einem digitalen Identitätsklau nicht “vermutlich automatisch haftbar”.
Dieser Beitrag ist eine Replik auf einen irreführenden und falschen Text in der Republik.ch über den Missbrauch der Daten. Einem solchen Missbrauch steht erstens das BGEID samt strengen Durchsetzungsmechanismen entgegen. Zweitens bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch. Die Vorwürfe in der Republik.ch werden unsachlicherweise in einen verbrecherischen Kontext gehievt.
Die Sorgfaltspflichten der Inhaberin der E-ID wie das sorgfältige Aufbewahren der Zugangsdaten sind nicht besonders streng. Auf jeden Fall erscheinen sie als zumutbar.
Ein Faktencheck zum “Faktencheck”: Ein Beitrag auf Watson, der nur wenig mit einem sachlich fundierten Faktencheck zu tun hat, stellt sich als grösstenteils falsch heraus.