Welche Vorteile dank der E-ID?

Anbieterinnen, die sich als IdP unter dem BGEID anerkennen lassen, können ihren Nutzern und Nutzerinnen einiges ermöglichen. Man kann den versprochenen Nutzen wie folgt in Kategorien einteilen:

Nutzen aufgrund der Existenz eines Gesetzesrahmens

Die Tatsache, dass ein gesetzlicher Rahmen für eine E-ID besteht, dürfte Folgendes begünstigen:

Kommentar: Es handelt sich bei dieser Rubrik um die eigentlichen Gründe dafür, warum die Personen hinter dem E-ID Blog die E-ID wollen. Was damit in keiner Weise zusammenhängt: Die Antwort auf die Frage, ob die Lösung vom Staat oder nur unter der Aufsicht des Staats ausgegeben wird, wird durch diese Nutzenpunkte nicht präjudiziert.

Nutzen aufgrund einer guten Lösung

Daneben gibt es Argumente, die unserer Ansicht nach weniger eng mit dem BGEID verknüpft sind, und diese betreffen die Convenience-Funktionen, die ebenfalls teilweise geltend gemacht werden:

  • Nur noch ein Login
  • Entfallen von Schnittstellenproblemen
  • Reduziert Kosten und Risiken für Eigenentwicklungen (vor allem bei KMU)

Kommentierung: Dieser Nutzen ergibt sich nicht eigentlich aus dem BGEID, sondern nur dann, wenn die technische Lösung hält, was sie verspricht. Dieser Nutzen könnte theoretisch auch bereitgestellt werden, wenn es kein Gesetz gäbe. Denkbar ist immerhin, dass die blosse Existenz des BGEID dazu führt, dass Lösungen bereitgestellt werden, welche dann erst diesen Nutzen generieren. Dies ist aber ein nach den Gesetzen der Logik spekulatives Argument. Die vorstehende Liste hilft somit für die eigentliche Abstimmungsfrage nur am Rande weiter (weder auf der Befürworter- noch auf der Gegnerseite).

Grundlage für die Digitalisierung

Die zentrale Überlegung dafür, warum es überhaupt eine E-ID braucht:

  • Wer ein neues Unternehmen gründet, muss sicher sein, dass er die Mehrheit der Schweiz auch erreichen wird.
  • Wenn eine Behörde ein digitales Angebot eröffnet, will sie abschätzen können, ob sie damit die Mehrheit der Schweiz bzw. die Mehrheit der Personen in ihrem Einflussbereich erreicht.

Insofern ist die E-ID ein Infrastrukturprojekt. Sie wird die Grundlage sein für neue digitale Dienstleistungen. Die Antwort auf die Frage, ob die Lösung vom Staat oder nur unter der Aufsicht des Staats ausgegeben wird, hängt damit allerdings nicht zusammen.

Fazit

Mit anderen Worten differenzieren wir danach, welche Use Cases im Kern der regulierten E-ID stehen sollten und welche Use Cases eher Annehmlichkeiten bieten. Nur für jene, die wir in der Seitenleiste dieses Blogs wiedergeben, halten wir die E-ID als wirklich zentral und notwendig. Hier ist die E-ID eine Infrastruktur für die Schweiz.

Der Nutzen: Relying Parties (Behörden und Online-Shops) können sich darauf verlassen, dass sie mit Online-Kanälen die Mehrheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger erreichen. Hier gilt aus unserer Sicht “E-ID JA” und “E-ID NOW“.

Ansonsten plädieren wir für einen zurückhaltenden Einsatz von Logins bei denselben Anbietern. Siehe unsere Überlegungen hier: Passwortmanager.

Nutzerinnen und Nutzer sollten den Grundsatz der Datensparsamkeit gleich selber leben, siehe dazu diesen Beitrag: E-ID und Datensparsamkeit.

Gesamthaft waren wir der Meinung, dass man dem BGEID (Vorlage zur Abstimmung vom 7. März 2021) getrost hätte zustimmen können. Dieser Blog gibt Auskunft darüber, warum wir zu diesen Schlüssen gekommen sind (siehe auch hier).

Beiträge ab dem 8. März 2021 fokussieren eher auf die Frage, wie man künftig mit der E-ID umgehen sollte und wie man Lösungen bekommt, die den staatlich anerkannten Identitätsnachweis ermöglichen.