E-ID und Datensparsamkeit
Das Schöne an der E-ID ist: Man kann durch eigenes Verhalten Datensparsamkeit durchsetzen: Wenn ich nur alle zwei Jahre ein Unternehmen gründe, fallen beim IdP keine Nutzungsprofile an; denn die Daten, die bei der vorangegangenen Verwendung angefallen sind, sind nach längstens sechs Monaten bereits wieder gelöscht worden und bei der aktuellen Nutzung bereits nicht mehr vorhanden.
Je nachdem kann die Löschung schon früher stattfinden (m.E. sollte die Verordnung die Speicherdauer je nach Use Case festlegen und gegebenenfalls kürzen; das BGEID gibt nur die Maximaldauer vor).
Die Gegner des BGEID kritisieren die Freiwilligkeit mit harschen Worten. Darauf gehe ich separat ein.