Jugendschutz
Die E-ID kann den Altersnachweis für Zwecke des Jugendschutzes vereinfachen. Voraussichtlich wird das Schutzniveau “niedrig” zur Anwendung kommen. Es müssen somit alternative Altersnachweise möglich bleiben.
Die E-ID kann den Altersnachweis für Zwecke des Jugendschutzes vereinfachen. Voraussichtlich wird das Schutzniveau “niedrig” zur Anwendung kommen. Es müssen somit alternative Altersnachweise möglich bleiben.
Ohne die E-ID wird das Projekt Justitia 4.0 nicht erfolgreich sein. Denn die Identifizierung der Teilnehmenden und die Authentisierung bei der Nutzung der Zustellplattform sind zentrale Aspekte der Justitia 4.0.
Durch das eigene Verhalten kann die Nutzerin die Datensparsamkeit selber durchsetzen.
Die E-ID ist ein besonderes Login. Denn die Nutzerin kann mit der E-ID nachweisen, dass sie die Voraussetzungen zum Bezug einer Leistung über einen Online-Kanal erfüllt. Hierbei stammen die Daten, die das Login bestätigt, aus Bundesregister.
Ich habe auf den Tweet von Lukas Mäder geantwortet. Ich bin etwas betrübt über das von Lukas Mäder gewählte Attribut “irreführend”. Aber sonst ist das Thema Passwortmanager einen weiteren Beitrag wert.
Ein IdP sieht keine Inhaltsdaten. Dies anerkennen auch die Gegner des BGEID.
Die E-ID erlaubt es der besteuerten Person, ihre Steuererklärung online der Behörde einzumelden. Daneben können besonders die Steuergenauigkeit und Strafverfolgung gesichert sowie die Steuergerechtigkeit und der Schutz vor Missbräuchen ermöglicht werden.
Anschlussverträge sind zum Schutz der betroffenen Personen relevant. Die EIDCOM sollte darauf achten. In der Verordnung sollte dies präzisiert werden.
Infolge der E-ID kann sich die Behörde darüber vergewissern, dass diejenige Person, welche die Zustimmung erteilen sollte, tatsächlich auch die zustimmende Person ist. Die E-ID dient insofern dem Datenschutz, da die Daten nur jenen herausgegeben werden, die von ihnen betroffen sind.