Autor: Christian Laux

Jugendschutz

Die E-ID kann den Altersnachweis für Zwecke des Jugendschutzes vereinfachen. Voraussichtlich wird das Schutzniveau “niedrig” zur Anwendung kommen. Es müssen somit alternative Altersnachweise möglich bleiben.

Justitia 4.0

Ohne die E-ID wird das Projekt Justitia 4.0 nicht erfolgreich sein. Denn die Identifizierung der Teilnehmenden und die Authentisierung bei der Nutzung der Zustellplattform sind zentrale Aspekte der Justitia 4.0.

Passwortmanager?

Ich habe auf den Tweet von Lukas Mäder geantwortet. Ich bin etwas betrübt über das von Lukas Mäder gewählte Attribut “irreführend”. Aber sonst ist das Thema Passwortmanager einen weiteren Beitrag wert.

E-Umzug

Die E-ID ermöglicht der umzugswilligen Person, Meldungen online einzugeben, ohne bei der Amtsstelle vorsprechen zu müssen. Insofern ermöglicht der E-Umzug die Zuordnung zur betroffenen Person und schützt vor Missbrauch.

E-Steuererklärung

Die E-ID erlaubt es der besteuerten Person, ihre Steuererklärung online der Behörde einzumelden. Daneben können besonders die Steuergenauigkeit und Strafverfolgung gesichert sowie die Steuergerechtigkeit und der Schutz vor Missbräuchen ermöglicht werden.

Kontrolle der Merchants

Anschlussverträge sind zum Schutz der betroffenen Personen relevant. Die EIDCOM sollte darauf achten. In der Verordnung sollte dies präzisiert werden.

E-Registerauszüge

Infolge der E-ID kann sich die Behörde darüber vergewissern, dass diejenige Person, welche die Zustimmung erteilen sollte, tatsächlich auch die zustimmende Person ist. Die E-ID dient insofern dem Datenschutz, da die Daten nur jenen herausgegeben werden, die von ihnen betroffen sind.