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E-Registerauszüge

Infolge der E-ID kann sich die Behörde darüber vergewissern, dass diejenige Person, welche die Zustimmung erteilen sollte, tatsächlich auch die zustimmende Person ist. Die E-ID dient insofern dem Datenschutz, da die Daten nur jenen herausgegeben werden, die von ihnen betroffen sind.