E-ID Blog - Die Schweiz braucht eine E-ID. In diesem Blog erstellen wir Analysen zu Themen, die für diese Diskussion von Bedeutung sind.

Wie die Gegner das Gesichtsbild in der E-ID skandalisieren

Private Anbieter der E-ID gelangen in den Besitz des Gesichtsbilds, eines biometrischen Personendatums. Skandal?! Kein Skandal. Anders als es ein Beitrag in der Republik suggeriert, wird das Gesichtsbild bloss in wenigen Fällen und mit der Zustimmung der Nutzerin verwendet. Auch ist das Verletzungsrisiko nur moderat. Die Republik betreibt insofern einen skandalösen Meinungsjournalismus.

Die Analyse der Republik.ch zur Haftung der Nutzerin

Dieser Beitrag geht auf die falsche und irreführende Darstellung der Republik.ch zur Haftungsregel in Art. 32 Abs. 1 BGEID ein. Die Sorgfaltspflichten der E-ID Nutzerin sind denn auch klar in der Botschaft zum BGEID formuliert und entsprechen den üblichem Sorgfaltsmassnahmen im Umgang mit Logins. Auch wird die E-ID Nutzerin bei einem digitalen Identitätsklau nicht “vermutlich automatisch haftbar”.