Kategorie: Allgemein

Wie die Gegner das Gesichtsbild in der E-ID skandalisieren

Private Anbieter der E-ID gelangen in den Besitz des Gesichtsbilds, eines biometrischen Personendatums. Skandal?! Kein Skandal. Anders als es ein Beitrag in der Republik suggeriert, wird das Gesichtsbild bloss in wenigen Fällen und mit der Zustimmung der Nutzerin verwendet. Auch ist das Verletzungsrisiko nur moderat. Die Republik betreibt insofern einen skandalösen Meinungsjournalismus.

Die Analyse der Republik.ch zur Haftung der Nutzerin

Dieser Beitrag geht auf die falsche und irreführende Darstellung der Republik.ch zur Haftungsregel in Art. 32 Abs. 1 BGEID ein. Die Sorgfaltspflichten der E-ID Nutzerin sind denn auch klar in der Botschaft zum BGEID formuliert und entsprechen den üblichem Sorgfaltsmassnahmen im Umgang mit Logins. Auch wird die E-ID Nutzerin bei einem digitalen Identitätsklau nicht “vermutlich automatisch haftbar”.

Werden Daten missbraucht? (Replik auf Republik.ch)

Dieser Beitrag ist eine Replik auf einen irreführenden und falschen Text in der Republik.ch über den Missbrauch der Daten. Einem solchen Missbrauch steht erstens das BGEID samt strengen Durchsetzungsmechanismen entgegen. Zweitens bestehen keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch. Die Vorwürfe in der Republik.ch werden unsachlicherweise in einen verbrecherischen Kontext gehievt.

Behauptung: “Der IdP wird dich im Internet überwachen”

Die Behauptung, dass der IdP Nutzungsprofile zur Überwachung erstellen und diese kommerzialisieren würde, ist ein blosses Horrorszenario der Gegner, das mit der gesetzgeberischen Realität nichts zu tun hat. Denn zur Überwachung müsste der IdP die Nutzerin tracken. Das darf er nicht. Er müsste ein Nutzungsprofil erstellen. Das darf er nicht. Und er müsste dieses kommerzialisieren. Das darf er nicht. Punkt.

Wie sähe eine staatliche Lösung aus?

Ein NEIN zum BGEID würde die von den Gegnern behaupteten Probleme, die sich um den IdP drehen, nur zu einem Outsourcer verlagern. Damit ist nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die Situation der Nutzerin würde sich bei einer staatlichen E-ID gar verschlechtern.